 |  |  |  |  |  | Danke Andi, für die ausführliche Antwort zum LV 41. In einen Inhalator muss man ihn auch nicht geben, da die ätherischen Öle durch das heiße Wasser verdunsten, wie in einer Duftlampe eben auch.
Auch ins Badewasser muss er nicht unbedingt hinein, zum Preis muss man einfach sagen, mir ist es meine Gesundheit wert, wenn ich schon in ätherischen Ölen bade, dann kann ich mir auch ein Honig-, Meersalz- oder Sahnebad leisten.
Was ich bisher nicht verstanden habe ist, was der Lösungsvermittler mit der Dosierung zu tun hat. Eigentlich ja nichts! Ein Emulgator dient nur dazu die ätherischen Öle in winzigkleine Moleküle aufzuspalten (beim Riechen wird dieser Vorgang über die Riechzellen in unserer Nase gemacht), um sie mit dem Wasser zuverbinden. Da sich ätherische Öle in Fetten auflösen, kommt jedes pflanzliche Fett in Betracht. In der Aromaküche kann ich ätherische Öle ja auch in Speiseöle, Sahne oder auch Creme Fraiche geben. Für Körperöle brauche ich auch keinen Lösungsvermittler , da sich die ätherischen Öle in Mandelöl oder anderem fetten Öl auflösen. Auch der LV 41 kann verkeimen, steht in einem Hobbythekbuch (Haltbarkeit nach Öffnung ca. 3 Monate).
Viele Grüße
Gabriela |