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 Erfahrung, Fragen und Tipps zur Hobbythek
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Kein Betreff 26.02.2003 (11:09 Uhr) Urs
Rechtslage 26.02.2003 (17:02 Uhr) Andi

Das Hobbythekforum ist keine Plattform für anonyme Anschuldigungen.

Können die gemachten Vorwürfe nicht bewiesen werden, ist das Rufschädigung. Wenn der Verfasser mit dem Angeschuldigten in Konkurrenz steht gilt das als Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Nachdem der Verfasser der Beiträge nicht mal seinen Namen angibt, ist zu vermuten, dass keine Beweise für seine Anschuldigungen existieren.
Als Betreiberin dieses Forums habe ich ein Problem:
Lösche ich die Beiträge nach Kenntnisnahme nicht, mache ich sie mir zu Eigen. Die ständige Rechtsprechung auf diesem Gebiet ist recht eindeutig. Die Haftungseinschränkungen nach der Novelierung des Teledienstegesetzes (TDG) beziehen sich auch hier nur auf die Kontrollpflicht vor der Kenntnisnahme.
Ich gelte als Mitstörer und es besteht ein Anspruch auf Unterlassung.

Bitte versteht mich nicht falsch. Hier geht es nicht um Zensur ungeliebter Beiträge. Nur wenn jemand ohne Namen Anschuldigungen ohne konkrete Beweise schreibt, dann kann ich das nicht stehen lassen. Wer ein Problem damit hat wendet sich bitte an den Gesetzgeber.
Oder er schreibt einfach mit seinem richtigen Namen.


Andi
Rohstoffqualität- Rechtslage 27.02.2003 (09:58 Uhr) Urs
Re: Rohstoffqualität- Rechtslage 27.02.2003 (13:19 Uhr) Andi

Dies ist ein Beitrag aus dem Forum "Hobbythek Forum". Die Überschrift des Forums ist "Erfahrung, Fragen und Tipps zur Hobbythek".
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